Sicherheit & Gesundheit

Verschiedenste gesetzliche Grundlagen (insbesondere das Arbeitsgesetz ArG, das Unfallversicherungsgesetz UVG und die EKAS ASA-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit) regeln in der Schweiz die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im betrieblichen Umfeld.

Die oberste Verantwortung für die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt immer bei den Firmeninhabern respektive Geschäftsführern selbst.

Die SSO verfügt über eine Branchenlösung (Branchenlösung der Oberflächentechnik Nr. 36), welche die Erfüllung der Pflichten und Aufgaben in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz massiv erleichtert. Die Branchenlösung stellt den Unternehmen ein branchenspezifisches Sicherheitssystem (Handbuch) und Checklisten zur Verfügung und bietet Schulungen und weitere Dienstleistungen an.

Branchenunternehmungen steht damit ein kostengünstiger und effizienter Weg offen, die gesetzlichen Verpflichtungen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu erfüllen.

Zentrale Organisationen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind die SUVA (www.suva.ch) und die EKAS (www.ekas.ch). Der Vollzug ist grundsätzlich kantonal geregelt (Kantonale Arbeitsinspektorate KAI und/oder SUVA).

Die SSO – und mit ihr die sechs Trägerverbände – verfügt über eine von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) genehmigte Branchenlösung (BraLö Oberflächentechnik Nr. 36).

Träger der Branchenlösung sind nebst den sechs SSO-Trägerverbänden auch der Verband Schweizerischer Korrosionsschutz-Firmen VSKF und die Vereinigung Schweizer Verzinkereien VSV.

Die Branchenlösung wurde Mitte 2022 von der EKAS rezertifiziert (Zertifikat gültig bis 31. Mai 2027).
 

Kommission Arbeitssicherheit KAS

Partner Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Kontaktpersonen Arbeitssicherheit KOPAS

Informationen / Dokumentation

Dienstleistung der Branchenlösung & Beitritt

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